Am 18. August 2025 hatte ich einen offenen Brief an die Justizministerin von Baden-Württemberg geschrieben. Es hat nur knapp 8 Monate gedauert, bis am Ostersamstag die Antwort kam. Wie zu erwarten, wurde auf 2 Seiten eigentlich NICHTS mitgeteilt, außer dass das was hier gelaufen ist natürlich absolut den Gepflogenheiten eines freiheitlich demokratischen Rechtsstaates entspricht und falls das dann doch in Ausnahmefällen nicht so sein sollte, liegt es natürlich daran, dass Richter frei in ihrer Entscheidung sind und der oberste Dienstherr da nichts tun darf. Preisfrage: Warum gibt es dann dieses Ministerium überhaupt?

Ach ja, da „verdient“ eine Horde von „für NICHTS verantwortliche“ Pseudobeamte eine Mörderkohle und jammert auch noch darüber, dass es viel zu tun gibt. Es hat zwar etwas gedauert, aber ich musste dazu einfach nochmal einen offenen Brief als Antwort schreiben. Hier der Text:

Sehr geehrter Robert Klotz,

der Unterzeichner bedankt sich für Ihr Schreiben vom 31. März 2026, welches am 4. April 2026, also fast 8 Monate nach dem Schreiben des Unterzeichners eingegangen ist.

Zu Ihren Ausführungen darin erlaubt sich der Unterzeichner jedoch noch die nachfolgenden Anmerkungen:

  1. Die von Ihnen erwähnte Prüfung durch die Staatsanwaltschaft fand ganz offensichtlich nicht statt, da die amtierende Richterin nur den unstrittigen Geschwindigkeits-Verstoß verhandeln wollte, anstatt der Tatsache, dass der Unterzeichner den geforderten Ausgleich bereits, in absolut gesetzeskonformer Weise geleistet hatte.
  2. Ungeklärt und von der Richterin unbeantwortet blieb ebenfalls die Frage nach dem tatsächlichen Beklagten. Bereits auf der Ladung wurden zwei verschiedene, von der staatlich zugeordneten und vom Unterzeichner versicherten Namensschreibweise FAMILIENNAME, VORNAME (BMI) abweichende Versionen verwendet.
  3. Dass in der Angelegenheit von einem Behördenfehler der zuständigen Bußgeldstelle auszugehen ist, hat die beteiligte Staatsanwaltschaft und auch die amtierende Richterin nie geprüft. Der Unterzeichner wurde vielmehr Opfer einer automatisierten, völlig entmenschlichten Bürokratie, die allem Anschein nach nur auf die Generierung von Umsatz ausgelegt ist.
  4. Aufgrund des Fehlens eines „Klägervertreters“ konnte die Angelegenheit in der von der Staatsanwaltschaft veranlassten Verhandlung weder besprochen, noch tatsächlich geklärt werden. Die amtierende Richterin konnte oder wollte auf die begründeten Fragen nicht eingehen.
  5. Dass sich auch das OLG Karlsruhe nicht mit diesen Fragen beschäftigen wollte und sich hinter Formalien versteckt, spricht Bände.
  6. Der Verbleib des gegebenen Ausgleichsmittels ist bis heute ungeklärt.
  7. Der von Ihnen erwähnte Amtsermittlungsgrundsatz existierte zumindest in dieser Angelegenheit nur auf dem Papier. Als Beleg dafür, fügt der Unterzeichner ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Mannheim bei, in welchem klar zum Ausdruck gebracht wird, dass niemand weiß, wo das gegebene Ausgleichsinstrument (Eigentum des Unterzeichners) verblieben ist.
  8. Dem Unterzeichner sind durch diese Angelegenheit nicht nur erhebliche Zusatzkosten entstanden, sondern auch Lebenszeit entzogen worden.
  9. Dass Beschlüsse und Urteile von den beteiligten Protagonisten weder gesetzeskonform unterschrieben, noch die Mängel nach Hinweis behoben werden, sät weitere Zweifel bei dem Rechtsstaat verpflichteten Bürgern wie uns.
  10. Dieser Fall ist exemplarisch für das Vorgehen staatlicher Behörden. Wir als Initiative Pro Rechtsstaat wurden inzwischen schon häufiger durch vorgeschobene „Formalien“ an der Durchsetzung geltenden Rechts gehindert.

Es liegt dem Unterzeichner fern, hier die Klärung des Vorgangs herbeizuführen. Das geschilderte Verfahren wird nur als exemplarisch für andere von unserem Netzwerk Initiative pro Rechtsstaat betreute Verfahren erwähnt. Die von Ihnen erwähnte Unabhängigkeit von Richtern stellt nur den ersten Halbsatz des Art. 97 GG dar. Der zweite Halbsatz besagt, dass sie „nur dem Gesetz unterworfen sind“. Wenn die Unabhängigkeit das Gesetz nicht achtet, bedeutet dies nichts anderes als Willkür. Und genau davor sollte uns ein funktionierender Rechtsstaat eigentlich schützen.

Der Unterzeichner ist deshalb der Ansicht, dass Ihre Behörde zumindest einer übergeordneten Aufsichtspflicht unterliegt, generelle Missstände in den ihr unterstellten Gerichten anzugehen und abzustellen.

Hochachtungsvoll

Nachtrag: Inzwischen beschleicht mich ein Gedanke, den es zu überprüfen gilt:

Könnte es sein, dass die Richterin am Amtsgericht „Richter auf Probe“ war. Das würde zumindest die Weigerung des Gerichts begründen, eine Unterschrift zu liefern und den Befangenheitsantrag zu bearbeiten. Es wäre auch Erklärung für das Verhalten des OLG Karlsruhe, sich mit der Sache erst gar nicht befassen zu wollen. Die haben sich nämlich hinter einem Formmangel versteckt.

Fazit: Es besteht noch viel Arbeit, wenn wir den Rechtsstaat wieder vom Kopf auf die Füße stellen wollen.

Von Redaktion

Ein Gedanke zu „Der Spass geht in die nächste Runde“
  1. Der Verbleib des gegebenen Ausgleichsmittels ist bis heute ungeklärt.….das scheint ja System zu haben bei denen….qualifizierte Ausgleichsmittel verschwinden doch generell…scheinbar…

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