Musterbrief, bitte an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen
M u s t e r m a n n , Max
P r i v a t a u t o n o m (Farbe rot)
c/o xyz Strasse 1
12345 Musterstadt
R e c h t b r u c h, Otto
in seiner Funktion als Direktor des Amtsgerichts
c/o Amtsgericht Musterhausen
DUNS Nr. 123 456 78
xyz Straße 1
12345 Musterhausen
Musterstadt am xx.xx.xxxx
Das vorliegende, als „Beschluss“ bezeichnete Schreiben [ Az. 123 456 789 ] des Amtsgerichts Musterhausen, entspricht in keinster Form den Vorgaben zu einem ordnungsgemäßen Beschluss. Es ist als „beglaubigte Abschrift“ tituliert und kann nicht als zwingend notwendiger Beschluss erkannt werden.
Analog FamFG § 38 fehlen mehrere rechtlich zwingend vorgeschriebenen Angaben.
- Im vorliegenden Dokument fehlen die Namen der an der „Beschlussfassung“ beteiligten Gerichtspersonen
- Im vorliegenden Dokument fehlen die Unterschriften sämtlicher an der „Beschlussfassung“ beteiligten Gerichtspersonen
- Im vorliegenden Dokument fehlt der Nachweis der Vertretungsmacht [ BGB§ 177 ] zur Nutzung des Namens der Person des Unterzeichners.
- Es ist bislang ungeklärt, wie ein am xx.xx.xxxx nachweislich per Telefax übermitteltes Dokument erst am xx.xx.xxxx bei Gericht eingehen konnte.
- Es ist bislang ungeklärt, weshalb die direkt nach der Verhandlung im Gerichtssaal vor acht anwesenden Zeugen zu Protokoll gegebene Aussage des Unterzeichners, Berufung einzulegen, vom Gericht nicht berücksichtigt wurde.
Beweis: „ Beglaubigte Abschrift“ vom xx.xx.xxxx. Das Verfahren ist nicht in der vorliegenden Form rechtskräftig.
Aufgrund der Vorgehensweise des / der Herausgeber hegt der Unterzeichner den Verdacht der Befangenheit gegen den / die Herausgeber.
Willenserklärung
Das folglich rechtlich nicht zuzuordnende Schreiben datiert auf den xx.xx.xxxx wird unter der Bedingung angenommen, dass sämtliche Beteiligte zur Versicherung der Glaubwürdigkeit ihres Wortes gegenzeichnen. Sollte die Gegenzeichnung der Beteiligten nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung erfolgen und dem Unterzeichner zurückgesendet werden, erklärt der Unterzeichner den / die Herausgeber für Befangen und das Verfahren für AUFGEHOBEN, mit sofortiger Wirkung.
Beweis: Zurückgesendete „beglaubigte Abschrift“ mit beglaubigter Signatur des Unterzeichners zur Gegenzeichnung durch die Beteiligten.
Hochachtungsvoll
by: M u s t e r m a n n , Max
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