Nachfolgend ein offener Brief eines unserer Netzwerker an den Minister für Justiz und Migration Baden Württemberg. Es ist die Fortsetzung eines Erbschaftssteuer-Prozesses, in dessen Verlauf vermutlich das Finanzgericht Baden Württemberg den Betroffenen als Reichsbürger beim Staatsschutz gemeldet und später trotz dieser politisch eindeutigen Vorverurteilung weiter gemacht hat, als sei nichts gewesen.
Sehr geehrter Moritz Oppelt,
der Unterzeichner wendet sich mit diesem Schreiben direkt an Sie, da die Ihner Aufsicht unterstellten Behörden (hier vor allem Finanzgericht Baden Württemberg) jede Auskunft zu einem Sachverhalt verweigern, den das StGB mit § 241a (politische Verdächtigung) unter Strafe stellt.
Der Unterzeichner war im vergangenen Jahr Kläger in einem Erbschaftssteuer-Verfahren vor dem Finanzgericht Baden Württemberg (Aktenzeichen). In seinen Schreiben betonte der Unterzeichner sein Grundrecht auf Vertragsfreiheit [GG Art. 2 Abs.1], wie es die Bundeszentrale für politische Bildung auf ihrer Internetseite ausführlich erläutert, in dem er den Begriff „privatautonom“ verwendete. Dies veranlasste (vermutlich) einen der Beteiligten bei Finanzgericht Baden Württemberg, den Unterzeichner beim Staatsschutz als „Reichsbürger“ zu diffamieren. Es folgte der Besuch eines Mitarbeiters des Staatsschutzes beim Unterzeichner in seiner Praxis. Da dieser Besuch vor Kunden des Unterzeichners und vor Zeugen stattgefunden hat, ist der Unterzeichner nicht bereit, diese Tatsache einfach unter den Tisch zu kehren.
Der Unterzeichner beabsichtigt daher, den Urheber dieser Diffamierung zivilrechtlich zu belangen.
Da die beteiligten Behörden, namentlich Finanzamt Mosbach, Finanzgericht Baden Württemberg (sieht das Verfahren bereits als abgeschlossen an) und Polizeibehörde Mannheim/Heidelberg (hat die Anfrage zur Landespolizeibehörde Stuttgart weitergegeben) Akteneinsicht nicht zulassen und auch Anfragen nach DSGVO Art. 15 bzw. § 91 PolG BW nicht oder nur mit der Aussage, hier liegt nichts vor antworten, wurde bereits der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden Württemberg informiert. Dieser hat die Angelegenheit, warum auch immer, zur Bundesbehörde weitergegeben. Offensichtlich gibt es etwas zu verstecken, denn sonst sollte eine Akteneinsicht auch nach Abschluss des Verfahrens möglich sein. Die Frage ist inzwischen nur noch, wer in dieser Angelegenheit etwas zu verbergen hat.
Der Unterzeichner sieht in der aktuellen Situation keinen Sinn darin, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, weil diese die gegen Richter und Polizei gerichtete Angelegenheit „mangels öffentlichem Interesse“ vermutlich einstellen wird.
Die Hetze gegen seine Person bleibt jedoch trotzdem bestehen und relevant, da Beamte in solchen Fällen eigentlich neutral in Sinne des Bürgers handeln sollten. Besonders verwerflich ist die Missachtung der DSGVO Gesetze durch Behörden aus Baden Württemberg, was für erheblichen Nachhall auf europäischer Ebene sorgen kann.
Der Unterzeichner erlebte in dieser Angelegenheit bisher bei jeder Anfrage nur kollektives Verstecken hinter angeblichen Formmängeln (selbst beim Bundesfinanzhof war das der Fall), das bis zur Ablehnung seiner Klage ohne jegliche Begründung beim Bundesverfassungsgericht reichte, obwohl die Grundrechtsverletzung offensichtlich und durch Zeugen beweisbar ist.
Die öffentliche Aussage des Staatsschutz-Mitarbeiters, dass der Hinweis aus dem Finanzgericht Baden Württemberg stammt, ist nicht wegzudiskutieren.
Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie ein Gericht noch neutral sein kann, wenn es politische Kampfbegriffe wie „Reichsbürger“ schon vor der ersten Entscheidung in Stellung bringt. Gesinnungsurteile waren Standard in Zeiten, die wir uns alle nicht zurückwünschen.
Deshalb sollten wir den demokratischen Rechtsstaat gemeinsam davor schützen, dass solche Auswüchse der politischen Diffamierung und Verfolgung niemals mehr stattfinden. Als Teil des Netzwerkes Initiative Pro Rechtsstaat verwahrt sich der Unterzeichner ausdrücklich gegen solche Unterstellungen. Der Unterzeichner fordert von einem demokratischen Rechtsstaat den Schutz seiner grundgesetzlich garantierten Rechte, hier des Rechts auf Privatautonomie / Vertragsfreiheit. Eine Justiz, die sich mit den Methoden politischer Verfolgung beschäftigt und diese als Werkzeug verwendet, anstatt neutral zu urteilen, hat im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat keine Berechtigung.
Sie werden daher gebeten, in dieser Angelegenheit für Aufklärung zu sorgen, da der Unterzeichner sonst auf europäischer und internationaler Ebene für Klärung und entsprechende öffentliche Aufklärung sorgen wird.
Wir werden gespannt sein, was der neue Minister hierzu zum Besten gibt. Seine CDU Vorgängerin hat sich hinter Zuständigkeiten versteckt.