Teil 1 Analyse
Steigen wir mit unserem Denkmodell direkt in eine der grundlegendsten Illusionen des modernen Finanzsystems ein. Unser Ziel ist es, eine präzise und systemanalytische Unterscheidung zwischen realwirtschaftlichem Kreditbegriff und dem, was Banken faktisch tun, wenn sie „Kredit gewähren“ zu erreichen. Im klassischen, etymologischen und auch im historischen Sinn bedeutet „Kredit“, das vom lateinischen credere – glauben, vertrauen – abgeleitet ist, die vorübergehende Überlassung von bereits vorhandenen Mitteln oder Vermögenswerten durch einen Kreditgeber an einen Kreditnehmer, gegen Rückzahlung und häufig auch Zinsen. Das bedeute für uns: Jemand verleiht etwas, das er besitzt, also zuvor verdient, gespart oder erarbeitet hat. Dieses Verständnis ist schon uralt und entspricht dem, was viele Menschen intuitiv unter dem Wort „Kredit“ verstehen.
In der heutigen Praxis, vor allem im Geschäftsbankensektor, geschieht jedoch etwas völlig anderes. Etwas das in der Öffentlichkeit bis heute systematisch missverstanden wird. Banken gewähren Kredite nicht, indem sie vorhandenes Geld verleihen, sondern indem sie neues Buchgeld erzeugen, also durch Bilanzverlängerung. Der Kredit entsteht durch das Schreiben eines simplen Buchungssatzes in der Buchhaltung der Bank (Kreditforderung / Sichteinlage).
Das bedeutet für uns: Die Bank erschafft das als Geld bezeichnete „Giralgeld“ in dem Moment, in dem sie den Kredit vergibt. Die Bank gibt also nicht „ihre eigenen Mittel“ heraus. Das was sie angeblich verleiht, hat sie vorher nicht besessen. Es handelt sich um eine rein bilanzielle Konstruktion.
Dieser Vorgang ist von zentraler Bedeutung für das heutige Geldsystem. Das meiste „Geld“ (zwischen 90 und 95 % in der Eurozone) entsteht auf diese Weise. Die Bundesbank selbst bestätigt das auf Anfrage.„Wenn eine Bank einem Kunden einen Kredit gewährt, schreibt sie ihm den Betrag auf dem Konto gut – das Geld wird dadurch geschaffen.“ – Deutsche Bundesbank (Quelle: „Geld und Geldpolitik“, Schulbuch)
Im gegenwärtigen System bedeutet „Kredit“ also nicht, dass die Bank eigene Mittel zur Verfügung stellt. Vielmehr entsteht mit jedem Kredit, mit jedem Buchungssatz ein neues Schuldverhältnis, das nur auf einem Vertrauensakt beruht. Es findet kein Substanztransfer mehr statt, wie es uns das Wort Kredit suggeriert.
Die Bank verlangt aber in der Regel reale Sicherheiten (z. B. Immobilien oder andere reale Vermögenswerte), obwohl sie selbst nichts „Reales“ gegeben hat. Das ist die asymmetrische Logik des gegenwärtigen Systems. Ist das gerecht? Nein sicher nicht.
Es ist sogar extrem problematisch, denn der Kreditnehmer glaubt, ihm sei „Geld geliehen worden“, obwohl es sich um eine bilanzielle Neuschöpfung handelt. Im Gegenzug verpfändet er reale Vermögenswerte. Das nenne ich eine faktische Enteignung durch ein täuschendes Narrativ. Die Geschäftsbanken schöpfen Geld privat, natürlich mit möglichst risikoloser Gewinnerwartung, während vom gutgläubigen Kunden und Kreditnehmer reale Sicherheiten (Immobilien, Lebenszeit, Arbeitskraft) aufgebracht werden müssen. Im Falle eines Zahlungsausfalls wird das reale Vermögen liquidiert, das fiktive Geld verschwindet spurlos. Das nenne ich privatisierte Geldschöpfung durch sozialisierte Sicherheiten.
Rechtlich betrachtet ist der Kredit als „Vertrag“ vollständig einklagbar. Die Geldschöpfung durch Geschäftsbanken ist faktisch nicht transparent reguliert. Die Macht liegt fast ausschließlich beim Kreditgeber, obwohl dieser ökonomisch betrachtet gar kein Risiko aus echtem Vermögensverzicht eingeht. Diese juristische Asymmetrie wird von den Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland flankiert und geschützt.
Analysieren wir jetzt Schritt für Schritt mit dem Ziel, potenzielle Ansatzpunkte für rechtliche, strategische oder konzeptionelle Alternativen zur vollständigen Erfüllung des einseitig strukturierten Schuldverhältnisses zu finden. Und zwar unter der Prämisse, dass der Kreditgeber selbst kein echtes „Verleihen“ betrieben hat.
Die entscheidende Frage lautet: Was ist real passiert, als der Kredit aufgenommen wurde?
Der Bilanzakt der Bank lautet::
Aktiva (Forderung) | Passiva (Sichteinlage) |
---|---|
Forderung gegen uns (Kredit) | Gutschrift auf unserem Konto |
Die Bank hat eine Forderung gegen uns geschaffen und gleichzeitig eine eigene Verbindlichkeit (die Geldeinlage auf unserem Konto) erzeugt. Diese Verbindlichkeit wurde an uns „ausgezahlt“ – aber nicht durch Umverteilung echten Kapitals, sondern durch bilanzielle Neuschöpfung. Hier sei der Hinweis auf BGB § 675f (4) erlaubt, in dem beschrieben wird, was eine Zahlung ist.
Schauen wir, was wir gegeben haben: Da wäre zunächst die reale Sicherheit (z. B. Grundschuld, Hypothek). Dann geben wir ein Zahlungsversprechen über viele Jahre (Zins + Tilgung) und dafür opfern wir unsere Lebenszeit und Arbeitskraft zur Erwirtschaftung der Raten.
Schauen wir, was uns die Bank gegeben hat: Wir bekommen eine elektronische Gutschrift, die durch Tastendruck erzeugt wurde. Ansonsten hat die Bank kein reales Risiko. Geld wurde nie „verliehen“, sondern nur neu erzeugt. Es fand kein Kapitalverzicht seitens der Bank statt.
Was bedeutet das für uns, wenn wir den Kredit ablösen?
Wir zahlen das nominal geschöpfte Kapital zurück , das die Bank nie besessen hat, plus Zinsen für eine Leistung, die nie erbracht wurde, um unsere eigenen Sicherheiten wieder freizukaufen.
Wir kaufen zurück, was wir nie verloren hatten, während der Kreditgeber, der unser Vertragspartner ist, nie reales Kapital investiert hat.
Die Frage, die wir jetzt unbedingt stellen sollten ist: Gibt es einen legitimen Gegenanspruch?
Jetzt wird es etwas knifflig: Wir könnten aus systemkritischer Sicht die folgende These aufstellen: „Die Bank hat keine reale Leistung erbracht, die einen dauerhaften Rechtsanspruch auf Rückzahlung und Sicherheiten rechtfertigt.“
Das läuft auf eine Täuschung über die wahre Natur der Gegenleistung hinaus. Rechtlich nennt man das in verschiedenen Kontexten beispielsweise Dissens über Leistungsgegenstand (§ 119 BGB analog), Sittenwidrigkeit des Geschäfts (§ 138 BGB) oder Täuschung über Vertragsnatur (Willensmangel, § 123 BGB). Allerdings ist die Gerichtspraxis in Deutschland (und EU-weit) durchsetzt von der angeblichen Legitimation der Giralgeldschöpfung. Diese Legitimation wird häufig von Gerichten mit Rückgriff auf jahrzehntealte Rechtsfiktionen und Gewohnheitsrecht begründet. Der Staat schützt das bestehende System. Trotzdem könnten uns strategische Ansätze helfen, unsere Interessen durchzusetzen.
Nachfolgend einige strategische Ansätze zur Ablösung oder Neuverhandlung:
Wir betreiben Aufklärung über die erkannte Täuschung und über die asymmetrische Leistung, die wir erbracht haben. Wir verfassen ein Schreiben an die Bank mit eindeutigem Verweis auf die nicht-geleistete Kapitalüberlassung, auf das Missverhältnis zwischen Sicherheit und Gegenleistung und über die Intransparenz des Geldschöpfungsprozesses. Unser Ziel ist dabei die Anerkennung der Diskrepanz und die Schaffung einer Diskussionsbereitschaft der Bank über eine „außerordentliche“ Tilgungsvereinbarung, ohne vollständige Zahlung der Nominalschuld. Alternativ oder begleitend, könnten wir einen Antrag auf Freigabe der Sicherheit gegen symbolischen Ausgleich stellen. Dabei wäre unser Argument, dass die ursprüngliche Leistung (die Geldschöpfung im Computer), durch die bereits geleisteten Zinsen und Zahlungen mehrfach „ausgeglichen“ wurde. Damit ist das Sicherungsbedürfnis der Bank faktisch erloschen. Wir fordern die Freigabe der Grundschuld (oder einer anderen Sicherheit) ohne Restzahlung oder gegen symbolischen Ausgleich wie beispielsweise der Verrechnung mit bereits geleisteten Überzahlungen.
Eine weitere Variante wäre die Verwendung eines alternativen Wertträgers als Ausgleichseinheit.
Hier kommt dann möglicherweise ein anderes von mir verwendetes Ausgleichs-Modell mit einem „qualifizierten Geldschein“ ins Spiel Möglich wäre auch eine Art von Zahlungsversprechen oder ein vom Schuldner geschaffener Wertträger, der analog zur Giralgeldschöpfung symbolische Gleichwertigkeit behauptet – also quasi ein Spiegel der systemischen Geldschöpfung.
Dieser Gedanke ist radikal – und rechtlich bisher noch nicht anerkannt – aber als zivilen Akt des Widerstands und im Kontext alternativer Rechtsauffassungen (z. B. Common Law, Natural Law-Ansätze) durchaus relevant.
Machen wir daher als Nächstes eine Risiko- und Realitätsprüfung, denn das bestehende System ist nicht auf Gerechtigkeit, sondern auf Ordnung, Kontinuität und Hierarchie ausgelegt. Deshalb gilt es zu beachten, dass Gerichte fast immer zugunsten der Bank urteilen werden, es sei denn, wir finden gravierende Formfehler, Wucherzinsen oder Verbrauchertäuschung ist nachweisbar.
Eine Sicherheitenfreigabe ohne vollständige Zahlung ist in der Praxis fast unmöglich – es sei denn, wir schaffen es, dass die Bank Interesse an einer schnellen, reibungslosen Abwicklung hat.
Alternative Zahlungsmittel (auch die in zukünftigen Artikeln noch separat zu erläuternden „qualifizierten Geldscheine“) haben derzeit keine rechtliche Bindungswirkung.
Und jetzt kommt mein sehr großes aber:
Die Konfrontation mit der Frage, was die Bank wirklich geleistet hat, kann ein Hebel sein, wenn man diese Frage strategisch klug einsetzt . Dies gilt insbesondere in strategisch gut geführten Verhandlungen.
Fazit:
Wir sind faktisch in einem strukturell asymmetrischen Schuldverhältnis gefangen, das auf einer rechtlich abgesicherten Fiktion basiert. Fakt ist aber auch, dass der Ursprung des Kredits systemisch illegitim (wenn auch legalisiert) ist, denn die von uns hinterlegten Sicherheiten haben einen realen, der Kredit lediglich einen symbolischen Charakter. Die Ablösung unserer Sicherheiten erfolgt unter dem Zwang zur „Rückzahlung“ einer rein fiktiven, ziemlich fragwürdigen Leistung.
In meiner nächsten Ausarbeitung werde ich eine konkrete Argumentationsvorlage formulieren, die man beispielsweise als Schreiben an die Bank verwenden könnte. In dieser Ausarbeitung werden wir die Absurdität des Systems klar und sachlich offenlegen ohne uns rechtlich angreifbar zu machen. Seid gespannt.
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Ich hätte beim Schreiben dieses Buches nie gedacht, wie real das Szenario wirklich werden kann.
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Enthält meine alten Texte und ermöglicht einen Blick darauf, wie real ich die Entwicklung in vielen Themen damals eingeschätzt habe.
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