In der Bundesrepublik Deutschland gilt für die Staatsangehörigkeit das Prinzip der Vermutung. Wenn man nachfragt, bekommt man gern die Auskunft, dass Personalausweis und Reisepass kein Nachweis für die Staatsangehörigkeit sind, sondern diese nur vermuten lassen. Die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang geradezu aufdrängt ist: Warum ist das so ? Zunächst bleibt festzustellen, dass sich die von den Behörden der BRD herausgegebenen Dokumente Reisepass und Personalausweis in der Schreibweise des Namens gegenüber der Geburtsurkunde unterscheiden.
Während diese beiden „Ausweisdokumente“ die Schreibweise MAX MUSTERMANN benutzen, steht in der Geburtsurkunde M u s t e r m a n n, Max. Aus kommerzieller Sicht ist davon auszugehen, dass es sich bei der Schreibweise in den Ausweisdokumenten um die Schreibweise der juristischen Person handelt, die von der BRD herausgegeben wird und dieser damit auch gehört. Die Geburtsurkunde hingegen, bescheinigt die natürliche Person, die im Monopoly-System den Menschen repräsentiert. Dabei gilt es aufzupassen: Die natürliche Person ist nicht der Mensch sondern ein „geborenes Orderpapier“.
Dieses „geborene Orderpapier“ ist laut Wikipedia ein Inhaberpapier und man kann nicht das sein, was man inne hat. Bei Orderpapieren ist die den Inhaberpapieren inne wohnende Verkehrsfähigkeit jedoch bereits eingeschränkt, weil eine bloße Einigung und Übergabe zur wirksamen Übertragung der Rechte aus einem reinen Orderpapier allein nicht genügt. Vielmehr muss durch einen auf dem zu übertragenden Papier anzubringenden Vermerk dessen Übertragung (Indossament) nachgewiesen werden. Nach der Rechtsscheintheorie bedarf es zur Entstehung einer Verbindlichkeit aus einem Inhaber- oder Orderpapier regelmäßig eines Begebungsvertrags. Bei geborenen Orderpapieren ist ihre Eigenschaft als Orderpapier kraft Gesetzes vorgesehen.
Die Geburtsurkunde ist als Kopie des Originals, also als Kopie des lebenden Menschen zu verstehen. Sie verbrieft seine Werte und Rechte im Monopoly System des „Staates“, der sie herausgegeben hat. Es handelt sich per Definition um ein Wertpapier, welches die Registrierung der Niederkunft eines lebenden Menschen im System verbrieft. Auf diesem Papier bauen alle nachfolgenden „Verbriefungen“ auf. Der anders geschriebene Name in den Ausweisdokumenten lässt aufgrund der gewählten Schreibweise nur den Schluss zu, dass es sich hierbei um juristische Personen, also Firmen handelt. Was sollte eine Firma Bundesrepublik Deutschland auch anderes herausgeben können?
Der Inhaber der natürlichen Person ist als Rechtssubjekt mit völkerrechtlichem Charakter aufgrund seiner Abstammung zu betrachten und wird durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geschützt. Er gibt somit diesem Grundgesetz auch seinen Geltungsbereich. Dieser Geltungsbereich umfasst die im RuStAG von 1913 über ihre Abstammung definierten Personengruppen mit Geburtsurkunde.
Kommen wir nach dieser kurzen Einleitung nun zum eigentlichen Thema, zur Staatsangehörigkeit. Dass deutsch keine Staatsangehörigkeit ein kann sondern maximal eine Eigenschaft, ergibt sich aus der Schreibweise. Richtig müsste es DEUTSCHLAND oder BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND heißen. Da es diese „Staaten“ so nicht gibt könnte man eine fiktive „Staatsangehörigkeit“ in der Bundesrepublik Deutschland in etwa mit der Mitgliedschaft in einem Verein oder mit der Anstellung in einer Firma vergleichen. Die Bezeichnung Personalausweis legt diesen Gedanken nahe, denn Personal gibt es als Mitarbeiter in Firmen.
Die nächste Frage ist, ob es eine deutsche Staatsangehörigkeit überhaupt geben kann. Ich denke das geht nicht, denn diese deutsche Staatsangehörigkeit ist eine Erfindung der NS Diktatur. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 wurde am 30. Januar 1934 durch Verordnung dahingehend geändert, dass die Staatsangehörigkeiten in den Ländern fortfallen und zukünftig nur noch die Deutsche Staatsangehörigkeit gilt. Da alle gesetzlichen Regelungen aus den Jahren 1933 bis 1945 laut Anordnung der Alliierten verboten worden sind, ist davon auszugehen, dass die Regelung vom 22.7.1913 für die Staatsangehörigkeit bis heute fortbesteht. Es gibt daher keine deutschen Staatsangehörigen sondern nur Preußen, Hessen, Bayern, Sachsen usw. Aber die sind unauffindbar, weil keiner danach sucht.
Wir werden hier auf perfide Art getäuscht, damit wir den Schwindel, den man uns tagtäglich auferlegt, nicht bemerken. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich (das Dritte Reich von Adolf Hitler) identisch und vom Gebiet her teil-identisch ist. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger sondern die Fortsetzung des Dritte Reiches. Daraus lassen sich viele interessante Gedankenspiele und Vorgehensweisen ableiten.
Für heute stelle ich jedoch nur diese Preisfrage: Wo finden wir dann die echten Reichsbürger ????
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