Die Hausordnung
Heute möchte ich Sie dazu auffordern, einen kleinen Test zur Horizonterweiterung durchzuführen. Keine Angst, es ist ganz einfach und tut auch garantiert nicht weh. Alles was Sie riskieren ist, dass Sie einen gewissen Grad an neuen Erkenntnissen erlangen werden, der Ihnen möglicherweise nicht ganz so gut gefällt. Trösten Sie sich einfach damit, dass ein Magen-Darm Tee üblicherweise furchtbar stinkt und auch nicht besonders gut schmeckt. Aber er lindert wenigstens die Symptome einer Magenverstimmung.
Ich kenne sogar einige Menschen, die sehr froh darüber sind, diesen Test gemacht zu haben, weil sich ihr Weltbild seitdem massiv gewandelt hat. Also um was geht es:
Schreiben Sie bitte einen Brief an das in Ihrem Landkreis zuständige Ausländeramt und beantragen Sie die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Begründen Sie Ihr Anliegen damit, dass die im Personalausweis aufgeführte Staatsangehörigkeit „deutsch“ eine von Hitler im Jahre 1934 per Selbstermächtigung erfundene Staatsangehörigkeit sei, der Sie aus bekannten Gründen keinesfalls mehr weiter angehören möchten. Sie wollen deshalb die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland beantragen.
Nun warten sie gespannt auf die Antwort der Behörde. Sie ahnen vielleicht schon, was da kommen könnte
.
Machen Sie sich doch noch einen weiteren Spaß und schreiben Sie auch einmal an den Bundespräsidenten Joachim Gauck. Das ist der ehebrechende Pfarrer, der immer so gute Ratschläge parat hat, wenn es darum geht, Deutschland Schaden zuzufügen. Bitte Sie diesen Herrn doch mal freundlich um eine Kopie der Gründungsurkunde des Staates Bundesrepublik Deutschland. Als Präsident des Staates Bundesrepublik Deutschland sollte er davon ja zumindest eine Kopie für Sie abzweigen können. Bei den horrenden Steuern, die wir alle bei jeder Gelegenheit abdrücken müssen, sollte so was ja eigentlich zum Service gehören.
Ich verspreche Ihnen, die Antwort wird ganz bestimmt lustig.
Weitere gute Fragen können Sie dann nach Karlsruhe und an das Innenministerium stellen. Die Frage könnte jeweils lauten: Warum haben wir ein Verfassungsgericht und einen Verfassungsschutz, obwohl es doch nur ein Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gibt?
Wer den gravierenden Unterschied immer noch nicht kennt, sollte sich Diesen von Carlo Schmid, einem der Gründerväter der Bundesrepublik Deutschland mal in aller Ruhe erklären lassen. Carlo Schmid sagte in seiner denkwürdigen Rede am 8. September 1948 das Folgende:
Wir haben es also ganz offensichtlich in der Bundesrepublik Deutschland mit keinem Staat zu tun sondern mit einer Wirtschaftsverwaltung, was man im Allgemeinen auch als Firma bezeichnet. So besagt das Grundgesetz, welches wie wir ja jetzt bereits wissen, ausdrücklich keine Verfassung für einen deutschen Staat ist, in Artikel 133: “Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.” Ein Bund wiederum ist laut Wikipedia ein Abkommen oder noch besser erklärt ein Vertrag. Wir haben es beim so genannten “Bund” also ganz eindeutig mit einem handelsrechtlichen Vertrag zu tun. Die Bezeichnung der “Vereinigten Wirtschaftsgebiete” taucht übrigens mehrfach im Grundgesetz auf. So auch im Artikel 127.
Dort lesen wir selbst heute noch: “Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen.
Das sind doch nicht die uns heute bekannten angeblichen Bundesländer, die in diesem Artikel des Grundgesetzes explizit erwähnt werden.
Merkwürdig, finden Sie nicht? Weshalb steht es dann immer noch so drin?
Je öfter ich mir das Video von Carlo Schmid (es gibt auf Youtube noch ein wesentlich Ausführlicheres zum gleichen Thema) anschaue, umso mehr komme ich zu dem Schluss, dass wir es beim Grundgesetz lediglich mit einer Hausordnung oder mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Bundesrepublik Deutschland zu tun haben.
Besonders ins Auge sticht mir in diesem Zusammenhang, aufgrund der aktuell wieder eskalierenden Situation im Bankenwesen, dabei der Artikel 14 und dort speziell der Absatz 3. Denn dort steht allen Ernstes:
“Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.”
Das sollte man sich ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen.
Wenn nämlich die so genannte Bundesregierung, also die Geschäftsführung der Firma Bundesrepublik Deutschland unter Angela Merkel beschließt, dass die Plünderung Ihrer Konten oder die Enteignung Ihrer Immobilie zum Wohle der “Allgemeinheit” nötig ist, dann wünsche ich Ihnen schon heute viel Spaß mit Ihrer Klage vor den so genannten “ordentlichen Gerichten”.
Denn im § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes steht dort, wo früher einmal “alle Gerichte sind Staatsgerichte” stand, seit vielen Jahren nur noch “weggefallen”.
Prost Mahlzeit!
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