„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 5 Absatz 1
Das Recht, seine Meinung frei äußern zu können, ist eines der herausragenden Merkmale eines echten Rechtsstaates. Dort wo von Regierungen in die Meinungsfreiheit eingegriffen wird, endet automatisch der Rechtsstaat. Wir sind dann sehr schnell am Beginn des totalitären Unrechtsstaates. Die Bundesrepublik Deutschland hält sich, soweit man dem Selbstverständnis von Geschäftsführung und Verwaltung sowie den Berichten der bekannten Teil-Wahrheitsmedien glauben schenken darf, bekanntlich für einen „Rechtsstaat“. Nur wird die Definition der Meinungsfreiheit eben einseitig nach deren Sichtweise ausgelegt. Meinungsfreiheit herrscht in der BRD nur noch dann, wenn sich in der geäußerten Meinung die Meinung der „Regierung“ widerspiegelt.